Studiengangsprofil
Allgemeine Verwaltung
Info
Short-Facts
- Studienfeld(er): Allgemeiner Innerer Verwaltungsdienst
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF)
Herbert-Böhme-Straße 11
01662 Meißen
Tel: 03521 4730
Fax: 03521 473100
Herbert-Böhme-Straße 11
01662 Meißen
Tel: 03521 4730
Fax: 03521 473100
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Allgemeine Verwaltung
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Allgemeine Verwaltung studiere?
Beim Studiengang Allgemeine Verwaltung an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF) handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Bachelor
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Allgemeiner Innerer Verwaltungsdienst.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Allgemeine Verwaltung angeboten?
Das Studium wird als duales Studium, duales Studium und als praxisintegrierend
in angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Allgemeine Verwaltung unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Allgemeine Verwaltung zu studieren?
Für das Studium des Fachs Allgemeine Verwaltung gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Mehrstufiges Auswahlverfahren. Bewerbungsbeginn ist am 1. Juni des laufenden Jahres für den Studienbeginn im September des darauf folgenden Jahres.
Verwaltungsinterne Ausbildung. Mehrstufiges Auswahlverfahren. Bewerbungsbeginn ist am 1. Juni des laufenden Jahres für den Studienbeginn im September des darauf folgenden Jahres.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Verwaltungsinterne Ausbildung. Mehrstufiges Auswahlverfahren. Bewerbungsbeginn ist am 1. Juni des laufenden Jahres für den Studienbeginn im September des darauf folgenden Jahres.
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Fristen & Termine
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Sonstiges
Anmerkung:
Das Studium endet nach sechs Semestern mit der Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Laws (LL. B.).
Gleichzeitig erwerben die Absolventen die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene des allgemeinen Verwaltungsdienstes. Der Abschluss ist bundesweit anerkannt und ermöglicht sowohl einen Einsatz im Beamtenverhältnis als auch im Beschäftigungsverhältnis.
Gleichzeitig erwerben die Absolventen die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene des allgemeinen Verwaltungsdienstes. Der Abschluss ist bundesweit anerkannt und ermöglicht sowohl einen Einsatz im Beamtenverhältnis als auch im Beschäftigungsverhältnis.
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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