Kultur – Sprache – Medien
- Studienfeld(er): Allgemeine Literaturwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Interkulturelle Studien, Kulturwissenschaft, Linguistik, Medienkultur
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Internationaler Studiengang
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Englisch
Auf dem Campus 1
24943 Flensburg
Tel: 0461 805-2800
Fax: 0461 805-2144
Zugangsvoraussetzungen sind:
ein erster Studienabschluss in dem eines der folgenden Fächer Teil dieses Abschlusses ist: Anglistik/Amerikanistik (Englisch), Skandinavistik (Dänisch), Germanistik (Deutsch), Romanistik (Französisch, Spanisch), Kulturwissenschaften, Medienwissenschaft, Kunst oder Textil, sowie vergleichbare Studiengänge, die in mindestens einem der folgenden im Masterstudiengang Kultur – Sprache – Medien vorhandenen Schwerpunktbereiche, mit mindestens 60 Leistungspunkten studiert wurden: Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Medienwissenschaft, Kunst/Visuelle Kultur
sowie ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache, wobei hier der Nachweis erfolgen muss, dass eine der beiden Sprachen auf Niveau C1 beherrscht wird, die andere auf B2 Niveau.
- Schwerpunkte:
- Deutsch-/Anglo-/skandinavischer Kulturraum, Interdisziplinär, Interkulturelle Perspektive, Kulturmanagement, Kulturwissenschaften
- Weitere Sprachen:
- Deutsch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
09.03.2026 - 03.07.2026Frühjahrssemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester).
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.12.2025 - 15.01.2026wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.12.2025 - 15.01.2026International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Zugangsvoraussetzungen sind:
ein erster Studienabschluss in dem eines der folgenden Fächer Teil dieses Abschlusses ist: Anglistik/Amerikanistik (Englisch), Skandinavistik (Dänisch), Germanistik (Deutsch), Romanistik (Französisch, Spanisch), Kulturwissenschaften, Medienwissenschaft, Kunst oder Textil, sowie vergleichbare Studiengänge, die in mindestens einem der folgenden im Masterstudiengang Kultur – Sprache – Medien vorhandenen Schwerpunktbereiche, mit mindestens 60 Leistungspunkten studiert wurden: Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Medienwissenschaft, Kunst/Visuelle Kultur
sowie ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen und deutschen Sprache, wobei hier der Nachweis erfolgen muss, dass eine der beiden Sprachen auf Niveau C1 beherrscht wird, die andere auf B2 Niveau.
- Schwerpunkte:
- Deutsch-/Anglo-/skandinavischer Kulturraum, Interdisziplinär, Interkulturelle Perspektive, Kulturmanagement, Kulturwissenschaften
- Weitere Sprachen:
- Deutsch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
09.03.2026 - 03.07.2026Frühjahrssemester
An der Europa-Universität Flensburg gelten besondere Semesterzeiten: Die Vorlesungszeiten beginnen bereits im September (Herbstsemester) bzw. März (Frühjahrssemester).
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.12.2025 - 15.01.2026wie deutsche Bewerber und Bewerberinnnen
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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01.12.2025 - 15.01.2026International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig.