Studiengangsprofil
Rechtspfleger/ in
Info
Short-Facts
- Studienfeld(er): Rechtspflege
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 3 Jahre
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - Niedersachsen
Godehardspl. 6
31134 Hildesheim
Tel: 05121 1791020
Fax: 05121 1791040
Godehardspl. 6
31134 Hildesheim
Tel: 05121 1791020
Fax: 05121 1791040
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Rechtspfleger/in
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Rechtspfleger/in studiere?
Beim Studiengang Rechtspfleger/in an der Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - Niedersachsen handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Diplom (FH)
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Rechtspflege.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Rechtspfleger/in angeboten?
Das Studium wird als duales Studium, duales Studium und als praxisintegrierend
in angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Rechtspfleger/in unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Rechtspfleger/in zu studieren?
Für das Studium des Fachs Rechtspfleger/in gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Um an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege studieren zu können, ist ein Ausbildungsplatz zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger erforderlich.
Hierfür ist eine Bewerbung bei den Einstellungsbehörden erforderlich.
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Um an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege studieren zu können, ist ein Ausbildungsplatz zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger erforderlich.
Hierfür ist eine Bewerbung bei den Einstellungsbehörden erforderlich.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Um an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege studieren zu können, ist ein Ausbildungsplatz zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger erforderlich.
Hierfür ist eine Bewerbung bei den Einstellungsbehörden erforderlich.
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Fristen & Termine
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Sonstiges
Anmerkung:
Ausgebildet werden Rechtspfleger/innen für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Das Studium gliedert sich in Fachstudienzeiten an der Fachhochschule und in berufspraktische Studienabschnitte bei einem Ausbildungsgericht
bzw. einer -Staatsanwaltschaft. Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung.
Die HR Nord verleiht den Absolventen/Absolventinnen den Diplomgrad "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)".
bzw. einer -Staatsanwaltschaft. Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung.
Die HR Nord verleiht den Absolventen/Absolventinnen den Diplomgrad "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)".
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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