Studiengangsprofil
Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger)
Diplom (FH)
Dein SIT-Match
Info
Short-Facts
- Studienfeld(er): Polizeiberufe
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Monate
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12-13
18273 Güstrow
Tel: 03843 283 215
Goldberger Straße 12-13
18273 Güstrow
Tel: 03843 283 215
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger)
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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) studiere?
Beim Studiengang Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Diplom (FH)
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Polizeiberufe.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 1 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 6 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) angeboten?
Das Studium wird als duales Studium, duales Studium und als praxisintegrierend
in angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) zu studieren?
Für das Studium des Fachs Polizeivollzugsdienst (Aufsteiger) gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Bewerbungsfähig sind Polizeibeamte, die den Vorbereitungsdienst für die besondere Verwendung in der Laufbahngruppe 2 mit befriedigend oder besser bestanden haben sowie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Bewerbungsfähig sind Polizeibeamte, die den Vorbereitungsdienst für die besondere Verwendung in der Laufbahngruppe 2 mit befriedigend oder besser bestanden haben sowie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Bewerbungsfähig sind Polizeibeamte, die den Vorbereitungsdienst für die besondere Verwendung in der Laufbahngruppe 2 mit befriedigend oder besser bestanden haben sowie über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Fristen & Termine
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Sonstiges
Anmerkung:
Um den Beamten, die vor der Einrichtung des Bachelor-Aufstieges im Jahr 2010 die Aufstiegsausbildung für eine besondere Verwendung durchlaufen haben, die Möglichkeit zu geben, die uneingeschränkte Laufbahnfähigkeit unterhalb des 2. Einstiegsamtes zu bekommen, wurde der ergänzende Studiengang eingerichtet.
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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