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Info
Short-Facts
  • Studienfeld(er): Polizeiberufe
  • Startdatum: nur Wintersemester
  • Regelstudienzeit: 3 Jahre
  • Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend
  • Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
  • Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
  • Hauptunterrichtssprache: Deutsch
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Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Kontakt
Hochschulstandort
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Goldberger Straße 12-13
18273 Güstrow
Tel: 03843 283 215
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Polizeivollzugsdienst
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Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Polizeivollzugsdienst studiere?
Beim Studiengang Polizeivollzugsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um einen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Polizeiberufe.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Polizeivollzugsdienst angeboten?
Das Studium wird als duales Studium, duales Studium und als praxisintegrierend in angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Polizeivollzugsdienst hat keine Zulassungsbeschränkung / ist ohne NC.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Polizeivollzugsdienst zu studieren?
Für das Studium des Fachs Polizeivollzugsdienst gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule.
Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehörden zu richten.
In den sog. Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
Welche Themenschwerpunkte gibt es?
Themenschwerpunkte im Studienfach Polizeivollzugsdienst sind:
Schwerpunkte:
Kriminalpolizei, Schutzpolizei
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:

Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung
Zulassungssemester:
nur Wintersemester
Zulassungsmodus:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Zugangsvoraussetzungen:
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule.
Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehörden zu richten.
In den sog. Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
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Themenschwerpunkte
Schwerpunkte:
Kriminalpolizei, Schutzpolizei
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Fristen & Termine
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Sonstiges
Anmerkung:
Nach erfolgreicher Beendigung ihres Studiums können die Beamten als Polizei- bzw. Kriminalkommissare in der Landespolizei M-V eingesetzt werden.
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