- Studienfeld(er): Automatisierungstechnik, Chemieingenieurwesen, Konstruktionstechnik, Physikalische Technik, Systemtechnik, Verfahrenstechnik
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
Tel: 0541 969-7100
Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein Studienvertrag mit einem anerkannten Ausbildungs-/Praxisbetrieb nachzuweisen.
- Schwerpunkte:
- Automatisierungstechnik, Chemie, Elektrotechnik, Kunststofftechnik, Maschinenbau, Mathematik, Mechatronik, Physik, Technische Informatik, Verfahrenstechnik
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 09.01.2026Vorlesungsbeginn: 22. September 2025
Prüfungsbeginn: 10. Januar 2026
Prüfungsende: 31. Januar 2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
Außerdem gilt folgendes: Eine HZB aufgrund berufl. Vorbildung besitzt in Nds., wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung i.e. anerkannten Ausbildungsberuf i.e.d. angestrebten Studiengang fachl. nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausübte. Zusätzl.: Nachweis Arbeitsverhältnis
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Neben der Hochschulzugangsberechtigung ist ein Studienvertrag mit einem anerkannten Ausbildungs-/Praxisbetrieb nachzuweisen.
- Schwerpunkte:
- Automatisierungstechnik, Chemie, Elektrotechnik, Kunststofftechnik, Maschinenbau, Mathematik, Mechatronik, Physik, Technische Informatik, Verfahrenstechnik
- Weitere Sprachen:
- Englisch
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 09.01.2026Vorlesungsbeginn: 22. September 2025
Prüfungsbeginn: 10. Januar 2026
Prüfungsende: 31. Januar 2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
Kontaktinformation:
Büro für Studierenden- und Unternehmensbetreuung
Kaiserstraße 10b
49809 Lingen
Raum: LK0001
Tel.: 0591 80098-739
Fax: 0591 80098-797
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine HZB aufgrund berufl. Vorbildung besitzt in Nds., wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung i.e. anerkannten Ausbildungsberuf i.e.d. angestrebten Studiengang fachl. nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausübte. Zusätzl.: Nachweis Arbeitsverhältnis
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite