- Studienfeld(er): Informatik, Informatik (Lehramt)
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Lehramtsbefähigung über Master möglich für:
-
- Sekundarstufe II (bis Klasse 12/13) oder das Gymnasium
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang wird neben Informatik als Kernfach und einem weiteren Kernfach ein fächerübergreifender Professionalisierungsbereich absolviert, der je nach Berufsziel das Kerncurriculum Lehrerbildung (IKC) oder den Erwerb von Schlüsselkompetenzen auf Grundlage des Modells 4-Schritte+ umfasst.
Kombinierbare Kernfächer sind je nach Berufsziel: Anglistik/Englisch, Biologie, Chemie, Erziehungswissenschaft, Evangelische Theologie/Religion, Geografie/Erdkunde, Geoinformatik, Germanistik/Deutsch, Geschichte, Katholische Theologie/Religion, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik/Kunst, Latein, Mathematik, Musikwissenschaft/Musik, Philosophie, Physik, Politikwissenschaft, Romanistik/Französisch Romanistik/Italienisch, Romanistik/Spanisch, Soziologie, Sportwissenschaft/Sport, Umweltsystemwissenschaft oder Volkswirtschaftslehre.
Informatik ist in Kombination mit den Hauptfächern Biologie, Chemie, Evangelische Theologie/Religion, Geografie/Erdkunde, Kunstpädagogik/Kunst, Mathematik oder Physik auch als Nebenfach wählbar.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite