Kindheitspädagogik und Gesundheit
- Studienfeld(er): Gesundheitspädagogik, Gesundheitswissenschaft, Kindheitspädagogik
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Berufsbegleitendes Studium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Salzdahlumer Straße 46/48
38302 Wolfenbüttel
Tel: 05331 939-0
Fax: 05331 939-14624
- Primärqualifizierend:
von der Hochschule genehmigter Praktikumsvertrag für die semesterbegleitenden Praktika (außer Praxissemester) mit einer geeigneten Einrichtung der Kinder- u. Jugendhilfe Ihrer Wahl, die Kinder (bis 10 Jahre) bildet und erzieht
oder
- Berufsbegleitend:
Einschlägige Berufsausbildung und Nachweis einer Tätigkeit als Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in oder Heilpädagoge/-in in Gruppen mit Kindern (bis 10 Jahre) in einer Einrichtung der Kinder- u. Jugendhilfe (§ 20 Absatz 2 S. 4 Nds. SozHeilKindVO) oder eine gleichw. Tätigkeit aufgrund eines Abschlusses im Gebiet der Bildung und Erziehung in der Kindheit, der Sozialen Arbeit oder der Heilpädagogik in einer Tageseinrichtung für Kinder (§ 20 Absatz 2 S. 3 Nds. SozHeilKindVO) im Umfang von mind. 900 h vor dem Studium. Für berufsbegleitend Studierende wird eine Berufstätigkeit von max. 50 % einer Vollzeittätigkeit empfohlen, jedoch nicht zwingend vorausgesetzt.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 30.01.2026
Außerdem gilt folgendes: Eine mind. dreijährige Berufsausbildung mit anschließender mind. dreijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger), stellt eine Zugangsberechtigung für fachlich nahestehende Studiengänge dar.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- - Primärqualifizierend:
von der Hochschule genehmigter Praktikumsvertrag für die semesterbegleitenden Praktika (außer Praxissemester) mit einer geeigneten Einrichtung der Kinder- u. Jugendhilfe Ihrer Wahl, die Kinder (bis 10 Jahre) bildet und erzieht
oder
- Berufsbegleitend:
Einschlägige Berufsausbildung und Nachweis einer Tätigkeit als Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in oder Heilpädagoge/-in in Gruppen mit Kindern (bis 10 Jahre) in einer Einrichtung der Kinder- u. Jugendhilfe (§ 20 Absatz 2 S. 4 Nds. SozHeilKindVO) oder eine gleichw. Tätigkeit aufgrund eines Abschlusses im Gebiet der Bildung und Erziehung in der Kindheit, der Sozialen Arbeit oder der Heilpädagogik in einer Tageseinrichtung für Kinder (§ 20 Absatz 2 S. 3 Nds. SozHeilKindVO) im Umfang von mind. 900 h vor dem Studium. Für berufsbegleitend Studierende wird eine Berufstätigkeit von max. 50 % einer Vollzeittätigkeit empfohlen, jedoch nicht zwingend vorausgesetzt.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 30.01.2026
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine mind. dreijährige Berufsausbildung mit anschließender mind. dreijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger), stellt eine Zugangsberechtigung für fachlich nahestehende Studiengänge dar.
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite