Studiengangsprofil
Management Soziale Sicherheit / Schwerpunkt Rentenversicherung
Info
Short-Facts
- Studienfeld(er): Sozialversicherung
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 3 Jahre
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, praxisintegrierend
- Zulassungsmodus: Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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Kontakt
Hochschulstandort
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein
Rehmkamp 10
24161 Altenholz
Tel: 0431 3209-147
Rehmkamp 10
24161 Altenholz
Tel: 0431 3209-147
Weitere Informationen / Services:
FAQ zu Management Soziale Sicherheit / Schwerpunkt Rentenversicherung
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Welchen Abschluss erhalte ich, wenn ich Management Soziale Sicherheit / Schwerpunkt Rentenversicherung studiere?
Beim Studiengang Management Soziale Sicherheit / Schwerpunkt Rentenversicherung an der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein handelt es sich um einen Studiengang mit dem
Abschluss Bachelor
Welches Sachgebiet beinhaltet der Studiengang?
Das Sachgebiet des Studiengangs ist Sozialversicherung.
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Ein Semester sind 6 Monate. Somit dauert das Studium in der Regel 36 Monate.
In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen statt?
Die Vorlesungen, Seminare oder Kurse finden in Deutsch statt.
In welcher Form wird das Studium Management Soziale Sicherheit / Schwerpunkt Rentenversicherung angeboten?
Das Studium wird als duales Studium, duales Studium und als praxisintegrierend
in angeboten.
Kann ich mich zum Sommer- oder zum Wintersemester bewerben?
Du kannst dich zu folgendem Semester bewerben: nur Wintersemester.
Welche Zulassungsbedingung muss ich erfüllen?
Der Studiengang Management Soziale Sicherheit / Schwerpunkt Rentenversicherung unterliegt einem Auswahlverfahren/Eignungsprüfung.
Gibt es spezielle Zugangsvoraussetzungen, um Management Soziale Sicherheit / Schwerpunkt Rentenversicherung zu studieren?
Für das Studium des Fachs Management Soziale Sicherheit / Schwerpunkt Rentenversicherung gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
Das Studium am Fachbereich Rentenversicherung ist ein verwaltungsinternes Studium.
Zugelassen ist nur, wer von einem Träger der Deutschen Rentenversicherung als Nachwuchskraft für Funktionsebene des gehobenen Dienstes eingestellt und an die Hochschule entsandt wird.
Das Studium am Fachbereich Rentenversicherung ist ein verwaltungsinternes Studium.
Zugelassen ist nur, wer von einem Träger der Deutschen Rentenversicherung als Nachwuchskraft für Funktionsebene des gehobenen Dienstes eingestellt und an die Hochschule entsandt wird.
Wann kann ich mich bewerben?
Hier findest du die Fristen und Termine für deine Bewerbung:
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Zulassung & Bewerbung
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
- Zugangsvoraussetzungen:
- Das Studium am Fachbereich Rentenversicherung ist ein verwaltungsinternes Studium.
Zugelassen ist nur, wer von einem Träger der Deutschen Rentenversicherung als Nachwuchskraft für Funktionsebene des gehobenen Dienstes eingestellt und an die Hochschule entsandt wird.
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
Themenschwerpunkte
Leider liegen uns keine weiteren Informationen vor.
Fristen & Termine
Leider liegen uns zu diesem Studiengang keine spezifischen Fristen und Termine vor. Im Hochschulprofil kannst du Informationen bekommen.
Sonstiges
Anmerkung:
Einstellungstermin ist jeweils der 01. August des Jahres. Die maßgebenden Bewerbungsfristen sind regional unterschiedlich, enden jedoch in der Regel bereits im Herbst des vorausgehenden Jahres.
Diese Informationen werden durch Zugriff auf den Hochschulkompass der HRK erzeugt.
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