Maritime Pilotage
- Studienfeld(er): Nautik
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 4 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Philipp-Müller-Straße 14
23966 Wismar
Tel: 03841 753-0
Fax: 03841 753-7383
• erster berufsqualifizierender Abschluss Bachelor oder vergleichbar einer Hochschule der Fachrichtung Nautik mit mindestens 240 Credit Points und
• gültiges Befähigungszeugnis Nautischer Wachoffizier NWO nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Seeleute-Befähigungsverordnung ohne Einschränkungen nach § 9 der Seeleute-Befähigungsverordnung oder
• Befähigungszeugnis nach Nummer 1 als gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis für nautischen Schiffsdienst eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Können 240 ECTS-Punkten nicht nachgewiesen werden, können maximal 30 ECTS-Punkte auf Antrag anerkannt werden.
Zusätzlich muss eine schriftliche Bestätigung über die Zulassung zur Seelotsenanwärterin oder zum Seelotsenanwärter von Seiten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bei einer in § 1 Absatz 4 der Praxiszeitordnung (Anlage 6) genannten Lotsenbrüderschaften vorgelegt werden.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
15.09.2025 - 17.01.202619.01.2026 bis 07.02.2026 Prüfungsabschnitt (Fakultät für Ingenieurwissenschaften kann abweichen)
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bei einigen Studiengängen gibt es eine längere Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf unserer Website.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bei einigen Studiengängen gibt es eine längere Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf unserer Website.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- • erster berufsqualifizierender Abschluss Bachelor oder vergleichbar einer Hochschule der Fachrichtung Nautik mit mindestens 240 Credit Points und
• gültiges Befähigungszeugnis Nautischer Wachoffizier NWO nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Seeleute-Befähigungsverordnung ohne Einschränkungen nach § 9 der Seeleute-Befähigungsverordnung oder
• Befähigungszeugnis nach Nummer 1 als gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis für nautischen Schiffsdienst eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Können 240 ECTS-Punkten nicht nachgewiesen werden, können maximal 30 ECTS-Punkte auf Antrag anerkannt werden.
Zusätzlich muss eine schriftliche Bestätigung über die Zulassung zur Seelotsenanwärterin oder zum Seelotsenanwärter von Seiten der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bei einer in § 1 Absatz 4 der Praxiszeitordnung (Anlage 6) genannten Lotsenbrüderschaften vorgelegt werden.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
15.09.2025 - 17.01.202619.01.2026 bis 07.02.2026 Prüfungsabschnitt (Fakultät für Ingenieurwissenschaften kann abweichen)
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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Bei einigen Studiengängen gibt es eine längere Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf unserer Website.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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Bei einigen Studiengängen gibt es eine längere Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf unserer Website.