- Studienfeld(er): Psychologie
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Neuer Graben/Schloss
49074 Osnabrück
Tel: 0541 969-0
Fax: 0541 969-14111
Für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie kann ab dem Wintersemester 2023/2024 auch das Ergebnis eines Studieneignungstests berücksichtigt werden. Nähere Informationen
Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Sprachniveau B2 nach dem GER und ggf. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Außerdem gilt folgendes: Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Örtliche Zulassungsbeschränkung, zwingend mit NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie kann ab dem Wintersemester 2023/2024 auch das Ergebnis eines Studieneignungstests berücksichtigt werden. Nähere Informationen
Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Sprachniveau B2 nach dem GER und ggf. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1.
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 31.01.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus Deutschland:
-
Hinweise zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Hinweise für Studierende aus der Europäischen Union finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aus-eu-und-ewr-laendern
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bewerbung erfolgt über uni-assist e.V.
Hinweise für Studierende aus nicht EU-Staaten finden Sie unter https://www.uni-osnabrueck.de/studieren/bewerbung-und-studienstart/bewerbung-zulassung-und-einschreibung/bewerbungsinformationen-fuer-internationale-studieninteressierte/internationale-studieninteressierte-aussereuropaeische-laender
Der Bachelorabschluss ist berufsqualifizierend und qualifiziert für die Aufnahme des Studiums in einem fachwissenschaftlichen Masterstudiengang, so an der Universität für die Masterstudiengänge Psychologie mit dem Schwerpunkt Interkulturelle Psychologie, Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie oder bei entsprechender Studiegangsplanung grundsätzlich auch für den Masterstudiengang Cognitive Science (Kognitionswissenschaft).
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine Hochschulzugangsberechtigung in der entsprechenden Fachrichtung aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer eine mind. 3-jährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen UND diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat (§ 18 Abs. 4 NHG).
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite