Hebammenwissenschaft
- Studienfeld(er): Gesundheitswissenschaft
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, ausbildungsintegrierend
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Hohnsen 4
31134 Hildesheim
Tel: 05121 881-0
Voraussetzung für das Studium ist ein Vertrag mit einer kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtung (vPE). Dieser muss vor dem Bewerbungsstart jeweils zum 01.06 geschlossen sein.
- Schwerpunkte:
- Gesundheit, Ethik und Geburt, Hebammenwissenschaft, Humanwissenschaftliche Grundlagen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2025 - 31.03.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 15.07.2026Voraussetzung für das Studium ist ein Vertrag mit einer kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtung (vPE). Der Vertrag muss bis Ende Februar desselben Jahres geschlossen sein.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
01.06.2026 - 15.07.2026Voraussetzung für das Studium ist ein Vertrag mit einer kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtung (vPE). Der Vertrag muss bis Ende Februar desselben Jahres geschlossen sein.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Voraussetzung für das Studium ist ein Vertrag mit einer kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtung (vPE). Dieser muss vor dem Bewerbungsstart jeweils zum 01.06 geschlossen sein.
- Schwerpunkte:
- Gesundheit, Ethik und Geburt, Hebammenwissenschaft, Humanwissenschaftliche Grundlagen
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.10.2025 - 31.03.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
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01.06.2026 - 15.07.2026Voraussetzung für das Studium ist ein Vertrag mit einer kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtung (vPE). Der Vertrag muss bis Ende Februar desselben Jahres geschlossen sein.
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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01.06.2026 - 15.07.2026Voraussetzung für das Studium ist ein Vertrag mit einer kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtung (vPE). Der Vertrag muss bis Ende Februar desselben Jahres geschlossen sein.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Gemäß §18 Absatz 4 Satz 2 NHG in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nummer 1b HebG.