Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung
- Studienfeld(er): Landespflege, Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 6 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Mönchebergstraße 19
34125 Kassel
Tel: 0561 804-1961
Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife oder berufliche Qualifikation
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 13.02.2026Die oben aufgeführte Vorlesungszeit bezieht sich auf die Lehrveranstaltungszeiten. Semesterzeit: Semesterbeginn am 01. Oktober / Semesterende am 31. März.
https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/semester-und-lehrveranstaltungszeiten
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife oder berufliche Qualifikation
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 13.02.2026Die oben aufgeführte Vorlesungszeit bezieht sich auf die Lehrveranstaltungszeiten. Semesterzeit: Semesterbeginn am 01. Oktober / Semesterende am 31. März.
https://www.uni-kassel.de/uni/studium/im-studium/semester-und-lehrveranstaltungszeiten
Das Studium vermittelt gestalterische, planerisch-konzeptionelle und naturwissenschaftliche Kenntnisse. Im Mittelpunkt stehen Studienprojekte, bei denen man neben Entwurfs- und Planungskompetenz auch Teamarbeit, Zeitmanagement und kommunikative Fähigkeiten erlernt. Die Spanne der Themen reicht von Gärten und Parks als traditionelle Wirkungsstätten von Landschaftsarchitekt*innen über öffentliche Plätze und Grünzonen bis hin zu stärker ökologisch orientierten Planungsaufgaben in Agrarlandschaften und Großschutzgebietsregionen wie Biosphärenreservaten oder Naturparken. Mit dem Bachelorabschluss kann man in privaten Planungsbüros arbeiten, aber auch in Fachbehörden, Kommunalverwaltungen, sonstigen öffentlichen Stellen (z. B. Großschutzgebietsverwaltungen), Unternehmen und Verbänden.
Wegen einer Zulassungsbeschränkung ist eine Einschreibung für ein Teilzeitstudium gem. §19 Abs. 2 HessHG in diesem Studiengang nicht möglich.