- Studienfeld(er): Gesundheitswissenschaft, Pflegepädagogik, Pflegewissenschaft
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 7 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium, Duales Studium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: kirchlich, staatlich anerkannt
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Dürerstraße 25
01307 Dresden
Tel: 0351 46902-0
Fax: 0351 46902-99
Abitur, Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss
Gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf (Vorlage eines ärztlichen Attests)
Wir empfehlen unseren Bewerber:innen im Vorfeld erste praktische Erfahrungen im Bereich Pflege zu sammeln (z.B.: FSJ, Bundesfreiwilligendienst oder Praktikum).
- Schwerpunkte:
- Ethik, Kommunikation, Beratung und Edukation, Menschen pflegen, Pflegeforschung, Pflegen als Profession, Prävention und Gesundheitsförderung, Selbstbestimmung bei Behinderung und seelische Gesundheit
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.09.2025 - 28.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bis 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 15.07.2026
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- Abitur, Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss
Gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf (Vorlage eines ärztlichen Attests)
Wir empfehlen unseren Bewerber:innen im Vorfeld erste praktische Erfahrungen im Bereich Pflege zu sammeln (z.B.: FSJ, Bundesfreiwilligendienst oder Praktikum).
- Schwerpunkte:
- Ethik, Kommunikation, Beratung und Edukation, Menschen pflegen, Pflegeforschung, Pflegen als Profession, Prävention und Gesundheitsförderung, Selbstbestimmung bei Behinderung und seelische Gesundheit
- Nächste Vorlesungszeit:
-
01.09.2025 - 28.02.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Bis 15.07.2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Bis 15.07.2026
- Studienbeitrag (Bemerkung):
- Es werden keine Studiengebühren erhoben. Studierende erhalten über den gesamten Studienverlauf eine Vergütung gemäß Pflegeberufegesetz. Dazu ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst erforderlich, der durch die Hochschule vermittelt wird.
Studierende erhalten über den gesamten Studienverlauf eine Vergütung gemäß Pflegeberufegesetz. Dazu ist der Abschluss eines Vertrages mit einem Praxisträger erforderlich, der durch die Hochschule vermittelt wird.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung in Verbindung mit- Beratungsgespräch an der Hochschule
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung in Verbindung mit- Eignungsprüfung
- Beratungsgespräch an der Hochschule
- Ansprechpartner/Kontakt:
- Florian Bogner
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite