- Studienfeld(er): Pflegemanagement, Pflegewissenschaft
- Startdatum: nur Wintersemester
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Studienform(en): Duales Studium, Duales Studium, ausbildungsintegrierend
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Albrechtstraße 30
49076 Osnabrück
Tel: 0541 969-7100
1. Schulabschluss:
Abitur oder
Fachhochschulreife oder
eine gleichwertige Vorbildung
und
2. Ausbildungsverhältnis:
Nachweis über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis mit einer der kooperierenden Pflegeschulen.
- Schwerpunkte:
- Familienorientierte Pflege, Gesundheitsökonomie und Pflegemanagement, Pflegeberatung, Pflegeforschung, Pflegeinformatik, Pflegeorganisation, Recht im Gesundheitswesen, Soziale Kommunikation, Systematisierung der Pflegepraxis/ Pflegeprozessmethode/ Pflegeorganisation
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 09.01.2026Vorlesungsbeginn: 22. September 2025
Prüfungsbeginn: 10. Januar 2026
Prüfungsende: 31. Januar 2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
Außerdem gilt folgendes: Eine HZB aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat.
- Zulassungssemester:
- nur Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Zugangsvoraussetzungen:
- 1. Schulabschluss:
Abitur oder
Fachhochschulreife oder
eine gleichwertige Vorbildung
und
2. Ausbildungsverhältnis:
Nachweis über ein bestehendes Ausbildungsverhältnis mit einer der kooperierenden Pflegeschulen.
- Schwerpunkte:
- Familienorientierte Pflege, Gesundheitsökonomie und Pflegemanagement, Pflegeberatung, Pflegeforschung, Pflegeinformatik, Pflegeorganisation, Recht im Gesundheitswesen, Soziale Kommunikation, Systematisierung der Pflegepraxis/ Pflegeprozessmethode/ Pflegeorganisation
- Nächste Vorlesungszeit:
-
22.09.2025 - 09.01.2026Vorlesungsbeginn: 22. September 2025
Prüfungsbeginn: 10. Januar 2026
Prüfungsende: 31. Januar 2026
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Für Bewerber*innen mit internationalen Bildungsnachweisen gelten abweichende Bewerbungsfristen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Hochschule Osnabrück unterscheidet nicht nach EU- oder nicht EU-Ausländer sondern nach inländischer oder ausländischer HZB.
Siehe: https://www.hs-osnabrueck.de/studium/rund-ums-studium/bewerbung/bewerbung-mit-internationalen-zeugnissen/
Die Broschüre "Studieren in Niedersachsen mit und ohne Abitur" gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen. Falls eine Ausbildung in die dort aufgeführten Bildungsabschlüsse nicht eingeordnet werden kann, können sich Interessenten zwecks Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung an die Hochschule direkt wenden.
Informationen und Studienberatungen zum Studiengang: Nadine Guerre (B.Sc.), Tel: 0541 969-3000, pflege@hs-osnabrueck.de
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung
Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung - Anmerkung:
- Eine HZB aufgrund beruflicher Vorbildung besitzt in Niedersachsen, wer lt. NHG § 18 Abs.4 nach Abschluss einer mind. 3-jährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf in einem dem angestrebten Studiengang fachlich nahestehenden Bereich diesen Beruf mind. 3 Jahre lang ausgeübt hat.
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite