Magister Juris Internationalis
- Studienfeld(er): Internationales Recht, Rechtswissenschaft, Jura
- Startdatum: Sommer- und Wintersemester
- Regelstudienzeit: 8 Semester
- Studienform(en): Vollzeitstudium
- Zulassungsmodus: Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Trägerschaft: öffentlich-rechtlich
- Hauptunterrichtssprache: Deutsch
Ludwigstraße 23
35390 Gießen
Tel: 0641 99-0
Fax: 0641 99-12259
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 13.02.2026weitere Informationen: www.uni-giessen.de/studium/semesterzeiten
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Für Weiterbildungsmaster gelten abweichende Fristen siehe http://www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/ergaenzung_aufbau
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
-
Informationen: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung
Außerdem gilt folgendes: Hochschulzugangsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife ist möglich mit abgeschlossener Berufsausbildung und 3-jähriger Berufstätigkeit. Regelungen siehe Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 7. Juli 2010
- Zulassungssemester:
- Sommer- und Wintersemester
- Zulassungsmodus:
- Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
- Nächste Vorlesungszeit:
-
13.10.2025 - 13.02.2026weitere Informationen: www.uni-giessen.de/studium/semesterzeiten
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem EU-Ausland:
-
Für Weiterbildungsmaster gelten abweichende Fristen siehe http://www.uni-giessen.de/studium/bewerbung/ergaenzung_aufbau
- Bewerbungsfrist für Studieninteressierte aus dem Nicht-EU-Ausland:
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Informationen: www.uni-giessen.de/studium/bewerbung
Der Studiengang Magister/Magistra des Internationalen Rechts kann eigenständig, parallel zum Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung als Doppelstudium oder im Anschluss an den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung studiert werden.
- Studieren ohne Abitur möglich:
- Ja
- Zulassungsbedingungen(en):
-
Meisterprüfung und/oder gleichwertige berufliche Aufstiegsfortbildung - Anmerkung:
- Hochschulzugangsprüfung zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife ist möglich mit abgeschlossener Berufsausbildung und 3-jähriger Berufstätigkeit. Regelungen siehe Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 7. Juli 2010
- Weitere Informationen zu Studieren ohne Abitur:
- Zur Internetseite